AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Bedingungen:

Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende AGB des Bestsellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von EVENTMOBILE NETWORK GmbH selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

  1. Warenauswahl, Angebot, Auftragsbestätigung:

Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung von EVENTMOBILE NETWORK GmbH zurückgeht. Die Angebote von EVENTMOBILE NETWORK GmbH sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Käufer bei solchen Produkten, die EVENTMOBILE NETWORK GmbH üblicherweise ständig am Lager hat (Lagerware)eine Woche und bei sonstigen Produkten zwei Wochen ab Zugang des Auftrages bei EVENTMOBILE NETWORK GmbH gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform von EVENTMOBILE NETWORK GmbH oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich EVENTMOBILE NETWORK GmbH ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

  1. Lieferzeiten, Rücktritt, Verzugsschaden, Teillieferungen:

Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Hält EVENTMOBILE NETWORK GmbH Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer EVENTMOBILE NETWORK GmbH in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei EVENTMOBILE NETWORK GmbH beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat EVENTMOBILE NETWORK GmbH nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von EVENTMOBILE NETWORK GmbH eintreten oder EVENTMOBILE NETWORK GmbH unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist EVENTMOBILE NETWORK GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

EVENTMOBILE NETWORK GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.

  1. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz:

Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist EVENTMOBILE NETWORK GmbH berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Dem Käufer bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist EVENTMOBILE NETWORK GmbH nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so ist EVENTMOBILE NETWORK GmbH berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

  1. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung:

Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Versandgeschäften erfolgt die Bezahlung in bar, per Nachnahme oder mit Kreditkarte bei Auslieferung der bestellten Ware.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von EVENTMOBILE NETWORK GmbH.

Bei Zugriffen Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von EVENTMOBILE NETWORK GmbH hinzuweisen und EVENTMOBILE NETWORK GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist EVENTMOBILE NETWORK GmbH berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze: Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die EVENTMOBILE NETWORK GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden EVENTMOBILE NETWORK GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Verarbeitung oder Umarbeitung der Ware erfolgen stets für EVENTMOBILE NETWORK GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.

Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von EVENTMOBILE NETWORK GmbH durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der Rechnungswert) an EVENTMOBILE NETWORK GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von EVENTMOBILE NETWORK GmbH unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der EVENTMOBILE NETWORK GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Solange der Käufer mit Zahlungen gegenüber EVENTMOBILE NETWORK GmbH nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind jedoch stets unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung)bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an EVENTMOBILE NETWORK GmbH ab. EVENTMOBILE NETWORK GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von EVENTMOBILE-ONLINE im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber EVENTMOBILE NETWORK GmbH nicht nachkommt. Auf Aufforderung von EVENTMOBILE NETWORK GmbH hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und EVENTMOBILE NETWORK GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von EVENTMOBILE NETWORK GmbH in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält.

Soweit EVENTMOBILE NETWORK GmbH nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

  1. Rechte des Käufers bei Mängeln:

EVENTMOBILE NETWORK GmbH gewährleistet, dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe auf den Käufer mangelfrei ist. Ist der Käufer Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware.

Werden Betriebs- und Wartungshinweise von EVENTMOBILE NETWORK GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind.

Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind, gelten die nachfolgenden Absätze: Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert EVENTMOBILE NETWORK GmbH nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche desselben Mangels zumutbar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Nacherfüllung keine Verlängerung der Verjährungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs in anderer Weise  (§212 BGB).

  1. Garantie:

Neben der Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über EVENTMOBILE NETWORK GmbH erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber EVENTMOBILE NETWORK GmbH begründet werden.

Garantien von EVENTMOBILE NETWORK GmbH liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind.

EVENTMOBILE NETWORK GmbH haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten seiner Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht EVENTMOBILE NETWORK GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten.

  1. Haftung:

EVENTMOBILE NETWORK GmbH haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit haftet EVENTMOBILE NETWORK GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet EVENTMOBILE NETWORK GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur für Ansprüche aus §311 Abs. 2 BGB. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines Mangels von verkauften oder hergestellten Sachen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn EVENTMOBILE NETWORK GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EVENTMOBILE NETWORK GmbH beruhen. Ausgenommen sind auch Ansprüche aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; in diesem Fall haftet EVENTMOBILE NETWORK GmbH jedoch nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von EVENTMOBILE NETWORK GmbH.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Vertragsabschlüssen über das Internet (E-Commerce):

Bei Vertragsabschlüssen über das Internet (E-Commerce) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

EVENTMOBILE Network GmbH ,

vertreten durch die Geschäftsführung

GF: Nao TAJIMA und Stefan VORNHOLT
Gottlieb Daimlerstr. 6 – 8
50226 FRECHEN

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.00 Uhr
Besichtigung bitte nur nach Absprache

Tel: 0049 2234 -69 89 067
Mobil:0049 176 63 61 93 41
Fax: 0049 2234 – 69 89 069

Steuernr.: 224/5713/2864
Ust.Id: DE 319/577/455
Handelsregister HRB 93449

Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE73 3705 0299 0151 2967 89
BIC: COKSDE33XXX

  1. Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Köln, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Köln.

Auf diesen Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.

Stand 03/2009 EVENTMOBILE-ONLINE.